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   OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 199/22   

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OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 199/22 (https://dejure.org/2023,29152)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.05.2023 - 2 U 199/22 (https://dejure.org/2023,29152)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Mai 2023 - 2 U 199/22 (https://dejure.org/2023,29152)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Konzessionsvergabe bei Interessenkollision

    § 19 Abs 2 Nr 1 GWB, § 33 Abs 1 GWB, § 46 Abs 1 EnWG, § 47 Abs 1 EnWG, § 134 BGB
    Weiterführung eines aufgehobenen Konzessionsvergabeverfahrens zur Vergabe einer Gaskonzession - Konzessionsvergabe bei Interessenkollision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Alle (20) Jahre wieder ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 09.03.2021 - KZR 55/19

    GASAG erhält Konzession für Berliner Gasnetz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 199/22
    Die Gemeinde ist verpflichtet, den Wettbewerb um das Netz in der gebotenen Weise jedenfalls alle zwanzig Jahre rechtzeitig zu eröffnen und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens eine Vergabeentscheidung zu treffen (BGH, Urteil vom 9. März 2021 - KZR 55/19, juris Rn. 18 - Gasnetz Berlin).

    Die Bieter können die Beachtung aller für das Verfahren und die Zuschlagserteilung maßgeblichen Vorschriften erwarten (BGH, Urteil vom 9. März 2021 - KZR 55/19, juris Rn. 36 - Gasnetz Berlin).

    Hat bei der Vergabe der Konzession für ein Strom- oder Gasnetz die Gemeinde jedoch einmal die Vergabekriterien materiell und formell rechtmäßig bestimmt und ordnungsgemäß bekanntgegeben, ist demjenigen Bieter, der bei fehlerfreier Anwendung dieser Kriterien durch die Gemeinde das beste Angebot gemacht hat, die Konzession zu erteilen (BGH, Urteil vom 9. März 2021 - KZR 55/19, juris Rn. 38 - Gasnetz Berlin).

    Eine Aufhebung oder teilweise Zurücksetzung des Konzessionsvergabeverfahrens in ein früheres Stadium kann nach diesen Grundsätzen nur in Betracht kommen, wenn dafür ein gewichtiger Grund vorliegt (BGH, Urteil vom 9. März 2021 - KZR 55/19, juris Rn. 44 - Gasnetz Berlin).

    In erster Linie ist maßgeblich, wie erreicht werden kann, dass das Ziel der regelmäßigen Neuvergabe der Konzession in einem wettbewerblichen Verfahren unter den gegebenen Umständen noch bestmöglich verwirklicht wird (BGH, Urteil vom 9. März 2021 - KZR 55/19, juris Rn. 45 - Gasnetz Berlin).

    Die Auswahlentscheidung zwischen einem Betrieb, an dem die Gemeinde beteiligt ist, und anderen Bewerbern hat transparent und diskriminierungsfrei zu erfolgen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, juris Rn. 36 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - KZB 46/15, juris Rn. 36 - Landesbetrieb Berlin Energie; BGH, Urteil vom 9. März 2021 - KZR 55/19, juris Rn. 29 - Gasnetz Berlin).

  • BGH, 18.10.2016 - KZB 46/15

    Landesbetrieb Berlin Energie - Zivilrechtsstreit um die Vergabe eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 199/22
    Dieses soll sicherstellen, dass die Gemeinde - insbesondere in den Fällen, in denen durch eine gleichzeitige Stellung als Vergabestelle und Bieter ein Interessenkonflikt besteht - gegenüber allen Bewerbern um das Wegenutzungsrecht die gebotene Neutralität wahrt, und zudem die gebotene diskriminierungsfreie Vergabeentscheidung gewährleisten (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - KZB 46/15, juris Rn. 40 - Landesbetrieb Berlin Energie; BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 99/18, juris Rn. 33 - Gasnetz Leipzig; BGH, Urteil vom 12. Oktober 2021 - EnZR 43/20, juris Rn. 34 - Stadt Bargteheide).

    Sie hat einerseits transparent und diskriminierungsfrei über die Konzessionsvergabe zu entscheiden und darf andererseits ihr eigenes Interesse an der Übernahme des Netzbetriebs verfolgen (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - KZB 46/15, juris Rn. 39 - Landesbetrieb Berlin Energie).

    Dass die Gemeinde ein Interesse daran haben darf, die Wegenutzung dem Eigenbetrieb oder der Eigengesellschaft zu überlassen, entspricht dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - KZB 46/15, juris Rn. 36 - Landesbetrieb Berlin Energie).

    Die Auswahlentscheidung zwischen einem Betrieb, an dem die Gemeinde beteiligt ist, und anderen Bewerbern hat transparent und diskriminierungsfrei zu erfolgen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, juris Rn. 36 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - KZB 46/15, juris Rn. 36 - Landesbetrieb Berlin Energie; BGH, Urteil vom 9. März 2021 - KZR 55/19, juris Rn. 29 - Gasnetz Berlin).

  • BGH, 28.01.2020 - EnZR 99/18

    Gasnetz Leipzig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 199/22
    Dieses soll sicherstellen, dass die Gemeinde - insbesondere in den Fällen, in denen durch eine gleichzeitige Stellung als Vergabestelle und Bieter ein Interessenkonflikt besteht - gegenüber allen Bewerbern um das Wegenutzungsrecht die gebotene Neutralität wahrt, und zudem die gebotene diskriminierungsfreie Vergabeentscheidung gewährleisten (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - KZB 46/15, juris Rn. 40 - Landesbetrieb Berlin Energie; BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 99/18, juris Rn. 33 - Gasnetz Leipzig; BGH, Urteil vom 12. Oktober 2021 - EnZR 43/20, juris Rn. 34 - Stadt Bargteheide).

    Hierzu zählt auch die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats eines Bewerbers (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 99/18, juris Rn. 35 - Gasnetz Leipzig).

    Bei der Entscheidung, ob eine unbillige Benachteiligung vorliegt, ist zu berücksichtigen, dass ein möglicher Interessenkonflikt der Gemeinde im Gesetz angelegt ist und deshalb nicht für sich genommen bereits eine unbillige Benachteiligung von Bewerbern begründen kann (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 99/18, juris Rn. 41 - Gasnetz Leipzig).

    Die Position im Aufsichtsrat der Eigengesellschaft lässt diesen Interessenkonflikt lediglich klarer zu Tage treten (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 99/18, juris Rn. 42 - Gasnetz Leipzig).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 199/22
    Genügt die Konzessionsvergabe diesen Anforderungen nicht, liegt regelmäßig im Sinne von § 33 Absatz 1 GWB eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber vor, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt worden sind (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 54 - Stromnetz Berkenthin; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, juris Rn. 50 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH, Beschluss vom 03. Juni 2014 - EnVR 10/13, juris Rn. 53 - Stromnetz Homberg).

    Die Auswahlentscheidung zwischen einem Betrieb, an dem die Gemeinde beteiligt ist, und anderen Bewerbern hat transparent und diskriminierungsfrei zu erfolgen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, juris Rn. 36 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - KZB 46/15, juris Rn. 36 - Landesbetrieb Berlin Energie; BGH, Urteil vom 9. März 2021 - KZR 55/19, juris Rn. 29 - Gasnetz Berlin).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 199/22
    Genügt die Konzessionsvergabe diesen Anforderungen nicht, liegt regelmäßig im Sinne von § 33 Absatz 1 GWB eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber vor, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt worden sind (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 54 - Stromnetz Berkenthin; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, juris Rn. 50 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH, Beschluss vom 03. Juni 2014 - EnVR 10/13, juris Rn. 53 - Stromnetz Homberg).

    Da die Aufhebung Bewerber um die Konzession unbillig behindern kann, hat die Gemeinde dieses Ermessen anhand einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die auf die Sicherung des Leistungswettbewerbs und insbesondere die Offenheit der Marktzugänge gerichtet ist, auszuüben (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 55 - Stromnetz Berkenthin).

  • BGH, 12.10.2021 - EnZR 43/20

    Stadt Bargteheide - Beteiligung der Gemeinde mit einem Eigenbetrieb am Wettbewerb

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 199/22
    Dieses soll sicherstellen, dass die Gemeinde - insbesondere in den Fällen, in denen durch eine gleichzeitige Stellung als Vergabestelle und Bieter ein Interessenkonflikt besteht - gegenüber allen Bewerbern um das Wegenutzungsrecht die gebotene Neutralität wahrt, und zudem die gebotene diskriminierungsfreie Vergabeentscheidung gewährleisten (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - KZB 46/15, juris Rn. 40 - Landesbetrieb Berlin Energie; BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 99/18, juris Rn. 33 - Gasnetz Leipzig; BGH, Urteil vom 12. Oktober 2021 - EnZR 43/20, juris Rn. 34 - Stadt Bargteheide).
  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 199/22
    Das wäre mit Sinn und Zweck des Vergabeverfahrens nicht zu vereinbaren (BGH, Beschluss vom 20. März 2014 - X ZB 18/13, juris Rn. 25 - Fahrbahnerneuerung I).
  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13

    Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 199/22
    Genügt die Konzessionsvergabe diesen Anforderungen nicht, liegt regelmäßig im Sinne von § 33 Absatz 1 GWB eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber vor, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt worden sind (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, juris Rn. 54 - Stromnetz Berkenthin; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, juris Rn. 50 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH, Beschluss vom 03. Juni 2014 - EnVR 10/13, juris Rn. 53 - Stromnetz Homberg).
  • BGH, 11.12.2001 - VI ZR 350/00

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Zahlungsfähigkeit bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 199/22
    Die Grundsätze der sekundären Darlegungslast kommen immer dann zum Tragen, wenn die beweispflichtige Partei außerhalb des von ihr vorzutragenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, der Prozessgegner aber die wesentlichen Umstände kennt und es ihm zumutbar ist, dazu nähere Angaben zu machen (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2001 - VI ZR 350/00, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 24. November 1998 - VI ZR 388/97, juris Rn. 16).
  • BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90

    Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 199/22
    Die Last der Glaubhaftmachung für das Vorliegen einer unbilligen Behinderung liegt bei der Klägerin als derjenigen Partei, die aus dem Verhalten der Beklagten einen Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung gem. § 33 Absatz 1 GWB herleiten will (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1991 - KZR 18/90, juris Rn. 29).
  • BGH, 24.11.1998 - VI ZR 388/97

    Pflicht einer Prozeßpartei zur Äußerung zu Tatvorgängen im eigenen

  • OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16

    Konzessionsvergabeverfahren: Pflichten einer Gemeinde bei der Auswahl eines

  • OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 2 U 218/18

    Rügen gegen Stromkonzessionsvergabe und zulässige Auswahlkriterien

  • BSG, 27.01.2022 - B 2 U 158/21 B

    Beweisanforderungen bei einem Wegeunfall; Verfahrensrüge im

  • OLG München, 10.03.2022 - 29 U 3413/19

    Unbillige Behinderung, Pauschalierter Investitionszuschlag, Periodenübergreifende

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